FAQ 2026

Informationen für Ihren Aufenthalt vor Ort

Fachbesucher

10.–12. Juni 2026

10:00–18:00 Uhr

Privatbesucher

13.–14. Juni 2026

10:00–18:00 Uhr

Aussteller

10.–14. Juni 2026

8:00–19:00 Uhr

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Allgemeine Informationen

Ort

Berlin ExpoCenter Airport, Messestr. 1, 12529 Schönefeld (Selchow)

Öffnungszeiten

Aussteller: 10.–14. Juni 2026, 8:00–19:00 Uhr

Fachbesucher: 10.–12. Juni 2026, 10:00–18:00 Uhr

Privatbesucher: 13.–14. Juni 2026, 10:00–18:00 Uhr

Tickets

ILA-Ticketshop 2026: www.ila-berlin.de/tickets

Der Ticketverkauf und die Gutscheineinlösung ist ausschließlich vorab und online über den Ticketshop der Messe verfügbar. Vor Ort wird es keine Kassen geben.

Anreise & Shuttle

Alle Informationen zur Anreise, kostenfreien Shuttle und Parkplätzen: www.ila-berlin.de/de/anreise

Parktickets

Parktickets können nur noch online unter www.ila-berlin.de/tickets erworben werden.

Reiseservice

Exklusive Sondertarife unserer Partner: www.ila-berlin.de/de/reiseservice

Taxiruf

Taxis am Eingang Ost. Weitere Autoservices zum Eingang West.

Funk Taxi Berlin: +49 (0)30 26 10 26
Taxi-Ruf "City Funk": +49 (0)30 21 02 02
Würfelfunk: +49 (0)30 21 01 01

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Services vor Ort

Garderoben

Gepäckaufbewahrung: Eingang Ost und Eingang West

Garderobe: Halle B

Kosten: Garderobe: Noch nicht veröffentlicht 3 EUR

Gastronomie

Outdoor-Hospitality-Area, Static Display

WLAN

Kostenfreies WLAN ist in den Hallen und auf der Plaza verfügbar.

Exhibitor Service

Eingang Ost · Voraussichtlich 02.06.–14.06.2026, 8:00–18:00 Uhr

Pressezentrum
E-Ladesäulen

Verfügbar nur in den Chalet-Reihen Ost und West

Wickelräume

In den Toiletten der Halle C, B und A

Toiletten

Behindertentoiletten auf dem gesamten ILA-Gelände verfügbar

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Sicherheit & Notfall

Erste Hilfe / DRK

Mehrere Stationen auf dem ILA-Gelände · +49 (0)30-3038-86411

Polizei

Polizeiwache am Defence Park · +49 (0)30-3038-86410

Feuerwehr

Feuerwache ILA-Gelände · +49 (0)30-3038-86412

Kinder­sammelstelle

SAN-Wache (Nähe Eingang Ost): +49 (0)30-3038-86411

Fundbüro

Eingang Ost: +49 (0)30-3038-86409

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Kontakt

ILA Hotline

Auskünfte über die ILA Berlin. Auch Fluglärmbeschwerden.

hotline@ila-berlin.de · +49 (0)30 3038-6006

Besetzungszeiten: 08. bis 14. Juni 2026, 09:00 bis 18:00 Uhr

Verbotene Gegenstände auf dem ILA Gelände

✗ Verboten

Waffen, waffenähnliche Gegenstände und gefährliche Gegenstände (gemäß deutschem Waffengesetz)

› Feuerwaffen: Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten › Teile von Feuerwaffen: Bestandteile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre › Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Waffen › Luftdruck- und CO2-Waffen: Luft-, Feder- und CO2-Waffen › Pfeil- und Bogengeräte: Armbrüste und Bögen (z.B. Langbögen, Recurvebögen, Compoundbögen) › Elektroschockgeräte: Taser, Elektroschocker › Schlaggegenstände: Baseballschläger, Totschläger, Schlagringe, Schlagstöcke › Sonstige Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss eingesetzt werden können, einschließlich Reizgas und Pfefferspray

Messer und gefährliche Werkzeuge – Generelles Messerführverbot

Auf dem ILA-Gelände gilt ein generelles Messerverbot gemäß § 42 WaffG. Das Mitführen von Messern jeglicher Art ist untersagt – unabhängig von Klingenlänge, Messertyp oder Öffnungsmechanismus. Dies umfasst auch Taschenmesser und Multitools mit Klinge. Ebenso verboten sind gefährliche Werkzeuge, die als Hieb- oder Stichwaffe eingesetzt werden können (z.B. Beile, Äxte, Macheten), sofern nicht ausdrücklich genehmigt oder beruflich erforderlich.

› Ausnahmen ausschließlich nach § 42 Abs. 4a WaffG und Hausordnung, u.a. für beruflich erforderliches Mitführen durch zutrittsberechtigte Personen, Anlieferung (Nr. 1), nicht zugriffsbereit gesicherte Messer, die während der Veranstaltung erworben werden (Nr. 3), gewerbliches Ausstellen (Nr. 5), Rettungskräfte (Nr. 6), Foto-/Film-/Fernsehaufnahmen (Nr. 7) sowie bestimmungsgemäßen Gebrauch im Gastronomiebereich (Nr. 9).

Explosive und entzündliche Stoffe

Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material

Chemische und ätzende Substanzen

Säuren, Laugen und ätzende Stoffe

Betäubungsmittel und Drogen (gemäß Betäubungsmittelgesetz)

Unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Drogen sowie Cannabis und Cannabisprodukte nach dem KCanG, sofern nicht medizinisch nachweislich verordnet. Der Zutritt kann auch bei erkennbarer Beeinflussung durch Alkohol, Cannabis oder Drogen verweigert werden.

Sonstige gefährliche Gegenstände

› Laserpointer jeglicher Art › Drohnen und ferngesteuerte Fluggeräte › Große Schirme und Zelte, die im Notfall die Evakuierung behindern könnten

Große Taschen und Rucksäcke

Überdimensionierte Gepäckstücke, die eine Gefahr darstellen oder Fluchtwege blockieren könnten (maximale Größe: DIN A3)

Fahnen und Fahnenmasten

Glasbehälter und Dosen

Glasflaschen, Gläser, Dosen, die zerbrechen und Verletzungen verursachen könnten

Schalldruckgeräte

Vuvuzelas, Megafone, Pfeifen, die zur Störung oder Belästigung genutzt werden können

Fahrräder, Roller, (Kinder-)Dreiräder und ähnliche Fahrzeuge

Fahrzeuge, die auf dem Gelände eine Gefahr darstellen oder die Bewegungsfreiheit einschränken könnten

Stöcke und Stangen

Wanderstöcke (medizinisch notwendig in Ordnung)

Farbsprays, Lacke und Graffiti-Marker

Farbsprühdosen, Lacke, Permanent- und Graffiti-Marker, die zum Vandalismus verwendet werden können. Handelsübliche Sonnenschutz- und Pflegeprodukte sind hiervon nicht betroffen.

Professionelle Film- und Fotoausrüstung

Große Kameras, Stative, Beleuchtung, die ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke genutzt werden könnten. Genauere Details unter Hinweise zu Kameras und Fotoausrüstung

Propagandamaterial

Rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches oder anderes strafrechtlich verbotenes Propagandamaterial, unabhängig von Art und Weise des Verbreitungs- und Kommunikationsmediums

Erlaubte Gegenstände

✓ Erlaubt

Flaschen und Getränkebehälter

Plastikflaschen, jedoch keine Glasflaschen

Nicht- bis semiprofessionelle Kameras und Ferngläser

Handkameras, Spiegelreflexkameras, Teleobjektive und Ferngläser, die nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, Selfie-Sticks

Mobiltelefone und elektronische Geräte

Laptops, Mobiltelefone, Tablets, E-Book-Reader

Handtaschen, kleine Rucksäcke und Beutel sowie Trollis

› Richtwert: DIN A3 › Trollis sind erlaubt › Laptoptaschen sind erlaubt

Babynahrung und Medikamente

In angemessenen Mengen, gegebenenfalls mit ärztlicher Bescheinigung

Proviant

In angemessenen Mengen

Sonnenschutzmittel und Pflegeprodukte

In handelsüblichen Größen

Regenschirme

Bis zu einer Größe, dass diese von einer Person in einer Hand getragen werden können

Kinderwagen und Bollerwagen

Kinderwagen und Bollerwagen (ausschließlich) zum Transport von Kindern sind erlaubt

Medizinisch notwendige Medikamente und Gegenstände

› Medikamente mit ärztlicher Verschreibung › Insulin, EpiPens und andere lebenswichtige Medikamente › Asthmasprays und Inhalatoren › Medizinische Geräte wie Blutzuckermessgeräte, tragbare Sauerstoffgeräte, Rollstühle und Krücken

Hinweise zu Kameras und Fotoausrüstung

✓ Erlaubt

› Kameras für Hobby- und semiprofessionelle Fotoaufnahmen (z.B. Spiegelreflex- und Systemkameras, auch mit Zoomobjektiv) › Maßgeblich ist der Verwendungszweck, nicht das Kameramodell › Taschen und Fotorucksäcke maximal DIN A3

✗ Nicht erlaubt

Große Kameras, Stative, Beleuchtung, die ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke genutzt werden könnten

ILA Berlin 2026 · 10.–14. Juni 2026 · Berlin ExpoCenter Airport · www.ila-berlin.de