Fachbesucher
10.–12. Juni 2026
10:00–18:00 Uhr
Privatbesucher
13.–14. Juni 2026
10:00–18:00 Uhr
Aussteller
10.–14. Juni 2026
8:00–19:00 Uhr
01
Allgemeine Informationen
OrtBerlin ExpoCenter Airport, Messestr. 1, 12529 Schönefeld (Selchow)
ÖffnungszeitenAussteller: 10.–14. Juni 2026, 8:00–19:00 Uhr
Fachbesucher: 10.–12. Juni 2026, 10:00–18:00 Uhr
Privatbesucher: 13.–14. Juni 2026, 10:00–18:00 Uhr
TicketsILA-Ticketshop 2026: www.ila-berlin.de/tickets
Der Ticketverkauf und die Gutscheineinlösung ist ausschließlich vorab und online über den Ticketshop der Messe verfügbar. Vor Ort wird es keine Kassen geben.
Anreise & ShuttleAlle Informationen zur Anreise, kostenfreien Shuttle und Parkplätzen: www.ila-berlin.de/de/anreise
ParkticketsParktickets können nur noch online unter www.ila-berlin.de/tickets erworben werden.
ReiseserviceExklusive Sondertarife unserer Partner: www.ila-berlin.de/de/reiseservice
TaxirufTaxis am Eingang Ost. Weitere Autoservices zum Eingang West.
Funk Taxi Berlin: +49 (0)30 26 10 26
Taxi-Ruf "City Funk": +49 (0)30 21 02 02
Würfelfunk: +49 (0)30 21 01 01
02
Services vor Ort
GarderobenGepäckaufbewahrung: Eingang Ost und Eingang West
Garderobe: Halle B
Kosten: Garderobe: Noch nicht veröffentlicht 3 EUR
GastronomieOutdoor-Hospitality-Area, Static Display
WLANKostenfreies WLAN ist in den Hallen und auf der Plaza verfügbar.
Exhibitor ServiceEingang Ost · Voraussichtlich 02.06.–14.06.2026, 8:00–18:00 Uhr
PressezentrumChalet East Nr. 32-35
E-LadesäulenVerfügbar nur in den Chalet-Reihen Ost und West
WickelräumeIn den Toiletten der Halle C, B und A
ToilettenBehindertentoiletten auf dem gesamten ILA-Gelände verfügbar
03
Sicherheit & Notfall
Erste Hilfe / DRKMehrere Stationen auf dem ILA-Gelände · +49 (0)30-3038-86411
PolizeiPolizeiwache am Defence Park · +49 (0)30-3038-86410
FeuerwehrFeuerwache ILA-Gelände · +49 (0)30-3038-86412
KindersammelstelleSAN-Wache (Nähe Eingang Ost): +49 (0)30-3038-86411
FundbüroEingang Ost: +49 (0)30-3038-86409
04
Kontakt
ILA HotlineAuskünfte über die ILA Berlin. Auch Fluglärmbeschwerden.
hotline@ila-berlin.de · +49 (0)30 3038-6006
Besetzungszeiten: 08. bis 14. Juni 2026, 09:00 bis 18:00 Uhr
HausordnungVerbotene Gegenstände auf dem ILA Gelände
✗ Verboten
Waffen, waffenähnliche Gegenstände und gefährliche Gegenstände (gemäß deutschem Waffengesetz)
› Feuerwaffen: Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten › Teile von Feuerwaffen: Bestandteile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre › Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Waffen › Luftdruck- und CO2-Waffen: Luft-, Feder- und CO2-Waffen › Pfeil- und Bogengeräte: Armbrüste und Bögen (z.B. Langbögen, Recurvebögen, Compoundbögen) › Elektroschockgeräte: Taser, Elektroschocker › Schlaggegenstände: Baseballschläger, Totschläger, Schlagringe, Schlagstöcke › Sonstige Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss eingesetzt werden können, einschließlich Reizgas und Pfefferspray
Messer und gefährliche Werkzeuge – Generelles Messerführverbot
Auf dem ILA-Gelände gilt ein generelles Messerverbot gemäß § 42 WaffG. Das Mitführen von Messern jeglicher Art ist untersagt – unabhängig von Klingenlänge, Messertyp oder Öffnungsmechanismus. Dies umfasst auch Taschenmesser und Multitools mit Klinge. Ebenso verboten sind gefährliche Werkzeuge, die als Hieb- oder Stichwaffe eingesetzt werden können (z.B. Beile, Äxte, Macheten), sofern nicht ausdrücklich genehmigt oder beruflich erforderlich.
› Ausnahmen ausschließlich nach § 42 Abs. 4a WaffG und Hausordnung, u.a. für beruflich erforderliches Mitführen durch zutrittsberechtigte Personen, Anlieferung (Nr. 1), nicht zugriffsbereit gesicherte Messer, die während der Veranstaltung erworben werden (Nr. 3), gewerbliches Ausstellen (Nr. 5), Rettungskräfte (Nr. 6), Foto-/Film-/Fernsehaufnahmen (Nr. 7) sowie bestimmungsgemäßen Gebrauch im Gastronomiebereich (Nr. 9).
Explosive und entzündliche Stoffe
Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material
Chemische und ätzende Substanzen
Säuren, Laugen und ätzende Stoffe
Betäubungsmittel und Drogen (gemäß Betäubungsmittelgesetz)
Unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Drogen sowie Cannabis und Cannabisprodukte nach dem KCanG, sofern nicht medizinisch nachweislich verordnet. Der Zutritt kann auch bei erkennbarer Beeinflussung durch Alkohol, Cannabis oder Drogen verweigert werden.
Sonstige gefährliche Gegenstände
› Laserpointer jeglicher Art › Drohnen und ferngesteuerte Fluggeräte › Große Schirme und Zelte, die im Notfall die Evakuierung behindern könnten
Große Taschen und Rucksäcke
Überdimensionierte Gepäckstücke, die eine Gefahr darstellen oder Fluchtwege blockieren könnten (maximale Größe: DIN A3)
Fahnen und Fahnenmasten
Glasbehälter und Dosen
Glasflaschen, Gläser, Dosen, die zerbrechen und Verletzungen verursachen könnten
Schalldruckgeräte
Vuvuzelas, Megafone, Pfeifen, die zur Störung oder Belästigung genutzt werden können
Fahrräder, Roller, (Kinder-)Dreiräder und ähnliche Fahrzeuge
Fahrzeuge, die auf dem Gelände eine Gefahr darstellen oder die Bewegungsfreiheit einschränken könnten
Stöcke und Stangen
Wanderstöcke (medizinisch notwendig in Ordnung)
Farbsprays, Lacke und Graffiti-Marker
Farbsprühdosen, Lacke, Permanent- und Graffiti-Marker, die zum Vandalismus verwendet werden können. Handelsübliche Sonnenschutz- und Pflegeprodukte sind hiervon nicht betroffen.
Professionelle Film- und Fotoausrüstung
Große Kameras, Stative, Beleuchtung, die ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke genutzt werden könnten. Genauere Details unter Hinweise zu Kameras und Fotoausrüstung
Propagandamaterial
Rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches oder anderes strafrechtlich verbotenes Propagandamaterial, unabhängig von Art und Weise des Verbreitungs- und Kommunikationsmediums
Erlaubte Gegenstände
✓ Erlaubt
Flaschen und Getränkebehälter
Plastikflaschen, jedoch keine Glasflaschen
Nicht- bis semiprofessionelle Kameras und Ferngläser
Handkameras, Spiegelreflexkameras, Teleobjektive und Ferngläser, die nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, Selfie-Sticks
Mobiltelefone und elektronische Geräte
Laptops, Mobiltelefone, Tablets, E-Book-Reader
Handtaschen, kleine Rucksäcke und Beutel sowie Trollis
› Richtwert: DIN A3 › Trollis sind erlaubt › Laptoptaschen sind erlaubt
Babynahrung und Medikamente
In angemessenen Mengen, gegebenenfalls mit ärztlicher Bescheinigung
Proviant
In angemessenen Mengen
Sonnenschutzmittel und Pflegeprodukte
In handelsüblichen Größen
Regenschirme
Bis zu einer Größe, dass diese von einer Person in einer Hand getragen werden können
Kinderwagen und Bollerwagen
Kinderwagen und Bollerwagen (ausschließlich) zum Transport von Kindern sind erlaubt
Medizinisch notwendige Medikamente und Gegenstände
› Medikamente mit ärztlicher Verschreibung › Insulin, EpiPens und andere lebenswichtige Medikamente › Asthmasprays und Inhalatoren › Medizinische Geräte wie Blutzuckermessgeräte, tragbare Sauerstoffgeräte, Rollstühle und Krücken
Hinweise zu Kameras und Fotoausrüstung
✓ Erlaubt
› Kameras für Hobby- und semiprofessionelle Fotoaufnahmen (z.B. Spiegelreflex- und Systemkameras, auch mit Zoomobjektiv) › Maßgeblich ist der Verwendungszweck, nicht das Kameramodell › Taschen und Fotorucksäcke maximal DIN A3
✗ Nicht erlaubt
Große Kameras, Stative, Beleuchtung, die ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke genutzt werden könnten
ILA Berlin 2026 · 10.–14. Juni 2026 · Berlin ExpoCenter Airport · www.ila-berlin.de
Fachbesucher
10.–12. Juni 2026
10:00–18:00 Uhr
Privatbesucher
13.–14. Juni 2026
10:00–18:00 Uhr
Aussteller
10.–14. Juni 2026
8:00–19:00 Uhr
01
Allgemeine Informationen
Berlin ExpoCenter Airport, Messestr. 1, 12529 Schönefeld (Selchow)
Aussteller: 10.–14. Juni 2026, 8:00–19:00 Uhr
Fachbesucher: 10.–12. Juni 2026, 10:00–18:00 Uhr
Privatbesucher: 13.–14. Juni 2026, 10:00–18:00 Uhr
ILA-Ticketshop 2026: www.ila-berlin.de/tickets
Der Ticketverkauf und die Gutscheineinlösung ist ausschließlich vorab und online über den Ticketshop der Messe verfügbar. Vor Ort wird es keine Kassen geben.
Alle Informationen zur Anreise, kostenfreien Shuttle und Parkplätzen: www.ila-berlin.de/de/anreise
Parktickets können nur noch online unter www.ila-berlin.de/tickets erworben werden.
Exklusive Sondertarife unserer Partner: www.ila-berlin.de/de/reiseservice
Taxis am Eingang Ost. Weitere Autoservices zum Eingang West.
Funk Taxi Berlin: +49 (0)30 26 10 26
Taxi-Ruf "City Funk": +49 (0)30 21 02 02
Würfelfunk: +49 (0)30 21 01 01
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Services vor Ort
Gepäckaufbewahrung: Eingang Ost und Eingang West
Garderobe: Halle B
Kosten: Garderobe: Noch nicht veröffentlicht 3 EUR
Outdoor-Hospitality-Area, Static Display
Kostenfreies WLAN ist in den Hallen und auf der Plaza verfügbar.
Eingang Ost · Voraussichtlich 02.06.–14.06.2026, 8:00–18:00 Uhr
Chalet East Nr. 32-35
Verfügbar nur in den Chalet-Reihen Ost und West
In den Toiletten der Halle C, B und A
Behindertentoiletten auf dem gesamten ILA-Gelände verfügbar
03
Sicherheit & Notfall
Mehrere Stationen auf dem ILA-Gelände · +49 (0)30-3038-86411
Polizeiwache am Defence Park · +49 (0)30-3038-86410
Feuerwache ILA-Gelände · +49 (0)30-3038-86412
SAN-Wache (Nähe Eingang Ost): +49 (0)30-3038-86411
Eingang Ost: +49 (0)30-3038-86409
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Kontakt
Auskünfte über die ILA Berlin. Auch Fluglärmbeschwerden.
hotline@ila-berlin.de · +49 (0)30 3038-6006
Besetzungszeiten: 08. bis 14. Juni 2026, 09:00 bis 18:00 Uhr
Verbotene Gegenstände auf dem ILA Gelände
✗ Verboten
Waffen, waffenähnliche Gegenstände und gefährliche Gegenstände (gemäß deutschem Waffengesetz)
› Feuerwaffen: Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten › Teile von Feuerwaffen: Bestandteile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre › Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Waffen › Luftdruck- und CO2-Waffen: Luft-, Feder- und CO2-Waffen › Pfeil- und Bogengeräte: Armbrüste und Bögen (z.B. Langbögen, Recurvebögen, Compoundbögen) › Elektroschockgeräte: Taser, Elektroschocker › Schlaggegenstände: Baseballschläger, Totschläger, Schlagringe, Schlagstöcke › Sonstige Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss eingesetzt werden können, einschließlich Reizgas und Pfefferspray
Messer und gefährliche Werkzeuge – Generelles Messerführverbot
Auf dem ILA-Gelände gilt ein generelles Messerverbot gemäß § 42 WaffG. Das Mitführen von Messern jeglicher Art ist untersagt – unabhängig von Klingenlänge, Messertyp oder Öffnungsmechanismus. Dies umfasst auch Taschenmesser und Multitools mit Klinge. Ebenso verboten sind gefährliche Werkzeuge, die als Hieb- oder Stichwaffe eingesetzt werden können (z.B. Beile, Äxte, Macheten), sofern nicht ausdrücklich genehmigt oder beruflich erforderlich.
› Ausnahmen ausschließlich nach § 42 Abs. 4a WaffG und Hausordnung, u.a. für beruflich erforderliches Mitführen durch zutrittsberechtigte Personen, Anlieferung (Nr. 1), nicht zugriffsbereit gesicherte Messer, die während der Veranstaltung erworben werden (Nr. 3), gewerbliches Ausstellen (Nr. 5), Rettungskräfte (Nr. 6), Foto-/Film-/Fernsehaufnahmen (Nr. 7) sowie bestimmungsgemäßen Gebrauch im Gastronomiebereich (Nr. 9).
Explosive und entzündliche Stoffe
Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material
Chemische und ätzende Substanzen
Säuren, Laugen und ätzende Stoffe
Betäubungsmittel und Drogen (gemäß Betäubungsmittelgesetz)
Unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Drogen sowie Cannabis und Cannabisprodukte nach dem KCanG, sofern nicht medizinisch nachweislich verordnet. Der Zutritt kann auch bei erkennbarer Beeinflussung durch Alkohol, Cannabis oder Drogen verweigert werden.
Sonstige gefährliche Gegenstände
› Laserpointer jeglicher Art › Drohnen und ferngesteuerte Fluggeräte › Große Schirme und Zelte, die im Notfall die Evakuierung behindern könnten
Große Taschen und Rucksäcke
Überdimensionierte Gepäckstücke, die eine Gefahr darstellen oder Fluchtwege blockieren könnten (maximale Größe: DIN A3)
Fahnen und Fahnenmasten
Glasbehälter und Dosen
Glasflaschen, Gläser, Dosen, die zerbrechen und Verletzungen verursachen könnten
Schalldruckgeräte
Vuvuzelas, Megafone, Pfeifen, die zur Störung oder Belästigung genutzt werden können
Fahrräder, Roller, (Kinder-)Dreiräder und ähnliche Fahrzeuge
Fahrzeuge, die auf dem Gelände eine Gefahr darstellen oder die Bewegungsfreiheit einschränken könnten
Stöcke und Stangen
Wanderstöcke (medizinisch notwendig in Ordnung)
Farbsprays, Lacke und Graffiti-Marker
Farbsprühdosen, Lacke, Permanent- und Graffiti-Marker, die zum Vandalismus verwendet werden können. Handelsübliche Sonnenschutz- und Pflegeprodukte sind hiervon nicht betroffen.
Professionelle Film- und Fotoausrüstung
Große Kameras, Stative, Beleuchtung, die ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke genutzt werden könnten. Genauere Details unter Hinweise zu Kameras und Fotoausrüstung
Propagandamaterial
Rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches oder anderes strafrechtlich verbotenes Propagandamaterial, unabhängig von Art und Weise des Verbreitungs- und Kommunikationsmediums
Erlaubte Gegenstände
✓ Erlaubt
Flaschen und Getränkebehälter
Plastikflaschen, jedoch keine Glasflaschen
Nicht- bis semiprofessionelle Kameras und Ferngläser
Handkameras, Spiegelreflexkameras, Teleobjektive und Ferngläser, die nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, Selfie-Sticks
Mobiltelefone und elektronische Geräte
Laptops, Mobiltelefone, Tablets, E-Book-Reader
Handtaschen, kleine Rucksäcke und Beutel sowie Trollis
› Richtwert: DIN A3 › Trollis sind erlaubt › Laptoptaschen sind erlaubt
Babynahrung und Medikamente
In angemessenen Mengen, gegebenenfalls mit ärztlicher Bescheinigung
Proviant
In angemessenen Mengen
Sonnenschutzmittel und Pflegeprodukte
In handelsüblichen Größen
Regenschirme
Bis zu einer Größe, dass diese von einer Person in einer Hand getragen werden können
Kinderwagen und Bollerwagen
Kinderwagen und Bollerwagen (ausschließlich) zum Transport von Kindern sind erlaubt
Medizinisch notwendige Medikamente und Gegenstände
› Medikamente mit ärztlicher Verschreibung › Insulin, EpiPens und andere lebenswichtige Medikamente › Asthmasprays und Inhalatoren › Medizinische Geräte wie Blutzuckermessgeräte, tragbare Sauerstoffgeräte, Rollstühle und Krücken
Hinweise zu Kameras und Fotoausrüstung
✓ Erlaubt
› Kameras für Hobby- und semiprofessionelle Fotoaufnahmen (z.B. Spiegelreflex- und Systemkameras, auch mit Zoomobjektiv) › Maßgeblich ist der Verwendungszweck, nicht das Kameramodell › Taschen und Fotorucksäcke maximal DIN A3
✗ Nicht erlaubt
Große Kameras, Stative, Beleuchtung, die ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke genutzt werden könnten
ILA Berlin 2026 · 10.–14. Juni 2026 · Berlin ExpoCenter Airport · www.ila-berlin.de