Welche Nachweise werden akzeptiert?
- Namensartikel oder -beiträge (Print, Online, TV, Hörfunk), zum Veranstaltungszeitpunkt nicht älter als sechs Monate.
- Ein Impressum, in dem Sie als Redakteurin oder Redakteur, ständige redaktionelle Mitarbeiterin oder ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autorin bzw. Autor genannt sind, zum Veranstaltungszeitpunkt nicht älter als drei Monate.
- Ein schriftlicher Auftrag einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Show.
- Content Creator: Kanal, Podcast, B(V)log oder Streaming-Plattform mit Messebezug, seit mindestens sechs Monaten aktiv, mit regelmäßigen Einträgen und nachgewiesener Reichweite.
- Ein höchstens sechs Monate alter Beleg über Arbeit für eine Schülerzeitung oder ein gültiger Ausweis einer Jugendpresseorganisation.
- Ein gültiger bundeseinheitlicher Presseausweis (presserat.de) oder der Presseausweis eines ausländischen journalistischen Berufsverbandes.
Bitte beachten Sie, dass ein Presseausweis in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist.
Reicht ein Presseausweis allein?
In der Regel nicht: Die Vorlage eines Presseausweises ist keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit anzufordern.
Was gilt für Blogs?
Voraussetzung ist ein thematischer Bezug zur ILA Berlin bzw. zur Luft- und Raumfahrt, regelmäßige Veröffentlichungen und eine Reichweite von mindestens 5.000 Unique Visitors pro Monat. Redakteurinnen und Redakteure von Corporate Blogs sowie Blogs mit Verkaufskanal werden nicht zugelassen.
Was gilt für Influencerinnen, Influencer und Social-Media-Kanäle?
Für Creator-Anfragen zur ILA 2028 wenden Sie sich bitte an
Marcel Risker. Presseakkreditierungen werden anhand der geltenden journalistischen Nachweise geprüft.
Wie weise ich die Reichweite nach?
Die Nachweise laden Sie als Media Kit bei der Akkreditierung hoch. Kennzahlen wie Unique Visitors, Page Impressions und Verweildauer der letzten drei Monate belegen Sie per Screenshot unabhängiger Tools (z. B. Google Analytics oder Statify) – Profilname und Datum müssen sichtbar sein. Akkreditiert werden ausschließlich redaktionell Verantwortliche; die Anzahl der Personen pro Blog kann begrenzt werden.
Wer wird nicht akkreditiert?
- Personen ohne journalistische Legitimation, z. B. aus PR-Beratung, Kundenbetreuung, Sales Management, Anzeigenleitung oder als Webmaster, Mitarbeitende von Corporate Blogs oder Corporate Webseiten, Produkttesterinnen und Produkttester sowie private Begleitpersonen.
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
- Personen mit einem schriftlichen Auftrag einer freien Journalistin oder eines freien Journalisten.
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
- Personen, die Messen allein zu Akquise-Zwecken für eigene, kostenpflichtige Produktionen nutzen wollen.
Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?
Nein. Der Messeveranstalter prüft im Einzelfall und kann zusätzlich ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild verlangen. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht; gegebenenfalls macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.